Online Casino Werbung

2025-12-31

Glücksspielwerbung im regulierten Markt

Die Werbung für Online Casinos unterliegt in Deutschland seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen zielen darauf ab, Spielerschutz zu gewährleisten und illegale Angebote einzudämmen.

Klare gesetzliche Vorgaben durch den GlüStV 2021Zeitliche Beschränkungen zum Schutz MinderjährigerLizenzpflicht für werbende AnbieterHohe Bußgelder bei Verstößen gegen WerberichtlinienTransparenzpflichten durch GGL-Siegel und Kennzeichnung

Regulierung und Aufsicht im deutschen Glücksspielmarkt

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überwacht die Einhaltung der Werbevorschriften und verfolgt Verstöße konsequent. Anbieter müssen eine gültige Lizenz besitzen und werden auf der offiziellen Whitelist geführt.

Die Regulierung umfasst alle Werbekanäle: Fernsehen, Internet, Social Media und Affiliate-Marketing. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz gefährdeter Gruppen und der Verhinderung irreführender Werbebotschaften.

  • Lizenzierung durch die GGL als Voraussetzung
  • Kontinuierliche Marktüberwachung und Kontrolle
  • Sanktionsmechanismen bei Regelverstößen
  • Transparenz durch öffentliche Whitelists

Affiliate-Marketing im regulierten Umfeld

Affiliate-Marketing ist im Bereich Online Glücksspiel grundsätzlich zulässig, unterliegt jedoch denselben strengen Vorgaben wie direkte Werbemaßnahmen. Affiliates müssen sicherstellen, dass sie ausschließlich für lizenzierte Anbieter werben, die auf der offiziellen Whitelist der GGL geführt werden. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Werbung liegt sowohl beim Anbieter als auch beim Affiliate.

Webseitenbetreiber, die Werbebanner oder Links zu Online Casinos platzieren, müssen die Lizenz des beworbenen Anbieters überprüfen. Die Platzierung von Werbung für unlizenzierte Anbieter kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Webseite privat oder kommerziell betrieben wird.

Rechtliche Risiken für Affiliates

Paragraph 284 Absatz 4 StGB stellt das Werben für verbotenes Glücksspiel unter Strafe. Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor und erfasst explizit auch Werbehandlungen durch Dritte. Dies bedeutet, dass auch Affiliates, die lediglich Werbebanner platzieren, strafrechtlich belangt werden können, wenn sie für unlizenzierte Anbieter werben.

Der Tatbestand des Werbens ist weit gefasst und umfasst jedes planmäßige Vorgehen mit dem erkennbaren Ziel, andere zur Teilnahme am Glücksspiel zu bewegen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Spiel zustande kommt oder ob der Werbende kommerzielle Absichten verfolgt. Auch die unentgeltliche Platzierung von Werbebannern auf privaten Webseiten kann den Tatbestand erfüllen.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen das Werbeverbot erfolgt durch die Staatsanwaltschaften der Länder. Paragraph 284 StGB wurde bereits 1998 eingeführt, um gegen ausländische Anbieter vorzugehen, die sich durch ihren Sitz im Ausland der deutschen Strafverfolgung entziehen. Die Norm zielt darauf ab, zumindest die in Deutschland handelnden Gehilfen und Werbepartner zur Verantwortung zu ziehen.

In der Rechtsprechung wird der Tatbestand des Werbens grundsätzlich weit ausgelegt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Schöner-Wetten-Entscheidung betont, dass die Norm im Lichte der Grundrechte, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, restriktiv zu interpretieren ist. Redaktionelle Berichterstattung über Glücksspielanbieter ist daher grundsätzlich zulässig und fällt nicht unter das Werbeverbot.

Abgrenzung zwischen Werbung und redaktioneller Berichterstattung

Die Grenze zwischen zulässiger redaktioneller Berichterstattung und verbotener Werbung ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist, ob der Inhalt erkennbar darauf abzielt, Leser zur Teilnahme am Glücksspiel zu bewegen, oder ob eine neutrale, informative Darstellung vorliegt. Journalistische Beiträge, die kritisch über die Glücksspielbranche berichten oder Verbraucherinformationen bieten, sind in der Regel nicht als Werbung einzustufen.

Problematisch wird es, wenn redaktionelle Inhalte mit kommerziellen Interessen verknüpft sind, etwa durch Affiliate-Links oder gesponserte Beiträge. In solchen Fällen ist eine klare Kennzeichnung als Werbung erforderlich, und es gelten die vollen gesetzlichen Beschränkungen des GlüStV 2021.

Zivilrechtliche Ansprüche und Wettbewerbsrecht

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Verstöße gegen die Werbevorschriften auch zivilrechtliche Folgen haben. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach Paragraph 3 UWG in Verbindung mit Paragraph 284 StGB kommen in Betracht, wenn sich der Werbende im geschäftlichen Verkehr bewegt. Dies setzt voraus, dass die Werbung im Rahmen einer auf Dauer angelegten, selbstständigen Tätigkeit erfolgt.

Private Webseitenbetreiber, die gelegentlich Werbebanner platzieren, bewegen sich möglicherweise nicht im geschäftlichen Verkehr und sind daher nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar. Dennoch bleibt die strafrechtliche Haftung nach Paragraph 284 StGB bestehen, da diese keine kommerzielle Absicht voraussetzt.

Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen

Lizenzierte Anbieter und Wettbewerbsverbände können gegen unlautere Werbung vorgehen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Auch die GGL kann öffentliche Abmahnungen aussprechen und Untersagungsverfügungen erlassen. Diese werden auf der offiziellen Webseite der Behörde veröffentlicht und dienen der Abschreckung und Transparenz.

Verstöße gegen Unterlassungsverfügungen können mit Ordnungsgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde auch die Sperrung von Webseiten oder die Unterbindung von Zahlungsströmen anordnen.

Bußgelder und behördliche Sanktionen

Paragraph 9 Absatz 1 GlüStV 2021 ermächtigt die Regulierungsbehörden, gegen Verstöße mit einem breiten Spektrum an Maßnahmen vorzugehen. Diese reichen von einfachen Verwarnungen über Bußgelder bis hin zu Lizenzentzug. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen.

In der Praxis werden Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich verhängt. Besonders schwerwiegend werden systematische Verstöße gegen die zeitlichen Beschränkungen oder die gezielte Ansprache von Minderjährigen gewertet. Auch die wiederholte Werbung trotz behördlicher Untersagung führt zu deutlich erhöhten Sanktionen.

Verantwortlichkeit von Werbepartnern

Nicht nur die Glücksspielanbieter selbst, sondern auch ihre Werbepartner können zur Verantwortung gezogen werden. Dies betrifft Werbeagenturen, Medienhäuser, Plattformbetreiber und Affiliates. Die Behörden verfolgen zunehmend einen ganzheitlichen Ansatz und beziehen die gesamte Werbewertschöpfungskette in ihre Kontrollen ein.

Werbepartner können sich nicht darauf berufen, die Illegalität des beworbenen Angebots nicht gekannt zu haben. Es besteht eine Prüfpflicht, die zumindest die Überprüfung der Lizenz anhand der offiziellen Whitelist umfasst. Fahrlässige Verstöße werden ebenfalls sanktioniert, wenn auch in der Regel milder als vorsätzliche.

Aktuelle Marktentwicklungen und Vollzugspraxis

Trotz der strengen Regulierung ist illegale Glücksspielwerbung weiterhin präsent. Unlizenzierte Anbieter nutzen verschiedene Strategien, um die gesetzlichen Beschränkungen zu umgehen. Dazu gehören die Nutzung ausländischer Domains, die Schaltung von Werbung über internationale Plattformen und die Zusammenarbeit mit Influencern, die im Ausland ansässig sind.

Die GGL hat ihre Kontrollaktivitäten in den letzten Jahren deutlich intensiviert. Regelmäßige Monitoring-Programme erfassen Werbemaßnahmen in allen relevanten Kanälen. Besonderes Augenmerk liegt auf Social Media und Streaming-Plattformen, wo die Durchsetzung der zeitlichen Beschränkungen besonders herausfordernd ist.

Streaming und Live-Content

Plattformen wie Twitch und YouTube haben sich zu wichtigen Werbekanälen für Online Casinos entwickelt. Streamer, die Casino-Spiele live übertragen, bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich. Während das reine Spielen und Kommentieren möglicherweise noch als redaktioneller Inhalt gewertet werden kann, liegt eindeutig Werbung vor, wenn Affiliate-Links eingebunden werden oder eine Kooperation mit einem Anbieter besteht.

Die Behörden haben angekündigt, verstärkt gegen Casino-Streaming vorzugehen, das gegen die zeitlichen Beschränkungen verstößt. Streamer, die außerhalb der erlaubten Zeiten Casino-Inhalte mit Werbewirkung produzieren, müssen mit Sanktionen rechnen.

Fazit

Die Werbung für Online Casinos in Deutschland ist seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 klar geregelt, aber auch streng reglementiert. Nur lizenzierte Anbieter dürfen werben, und auch diese unterliegen erheblichen Beschränkungen hinsichtlich Inhalt, Zeit und Zielgruppe. Die Regelungen dienen dem Spielerschutz und der Eindämmung von Glücksspielsucht.

Für alle Beteiligten in der Werbewertschöpfungskette ist es essentiell, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und einzuhalten. Verstöße können schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Die Aufsichtsbehörden verfolgen Verstöße konsequent und haben ihre Kontrollmechanismen in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.

Gleichzeitig bietet der regulierte Markt für seriöse, lizenzierte Anbieter die Möglichkeit, legal und transparent für ihre Angebote zu werben. Die Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen effektiver Marktkommunikation und der Einhaltung der strengen Schutzvorschriften zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Webseitenbetreiber Werbebanner für Online Casinos platzieren?

Ja, aber nur für lizenzierte Anbieter, die auf der offiziellen Whitelist der GGL geführt werden. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die zeitlichen Beschränkungen eingehalten werden und Ihre Webseite sich nicht primär an Minderjährige richtet.

Welche Strafen drohen bei illegaler Glücksspielwerbung?

Strafrechtlich droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach Paragraph 284 Absatz 4 StGB. Zusätzlich können Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich verhängt werden. Auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sind möglich.

Gelten die Werbeverbote auch für Influencer und Streamer?

Ja, Influencer und Streamer unterliegen denselben Regelungen wie kommerzielle Werbetreibende. Sie dürfen nur zwischen 21 und 6 Uhr Casino-bezogene Inhalte mit Werbewirkung veröffentlichen und nur für lizenzierte Anbieter werben.

Wie erkenne ich einen lizenzierten Online Casino Anbieter?

Lizenzierte Anbieter führen das offizielle GGL-Siegel und sind auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verzeichnet. Diese Liste ist öffentlich auf der Webseite der GGL einsehbar.

Ist Affiliate-Marketing für Online Casinos erlaubt?

Affiliate-Marketing ist grundsätzlich zulässig, sofern ausschließlich für lizenzierte Anbieter geworben wird und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Affiliates tragen eine Mitverantwortung für die Rechtmäßigkeit der Werbung.

Was gilt als irreführende Glücksspielwerbung?

Irreführend sind unrealistische Gewinnversprechen, die Verharmlosung von Risiken oder die Darstellung von Glücksspiel als Lösung für finanzielle Probleme. Auch übertriebene Darstellungen von Gewinnchancen sind unzulässig.

Lizenzierte Anbieter im deutschen Markt

Nur Anbieter mit gültiger Lizenz der GGL dürfen in Deutschland legal für Glücksspiele werben und sind auf der offiziellen Whitelist verzeichnet.

Wichtige Aspekte der Online Casino Werbung

Zeitliche Beschränkungen und Sendezeiten

Werbung für Online Casinos, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker darf im Fernsehen und Internet nur zwischen 21 und 6 Uhr ausgestrahlt werden. Diese Regelung schützt Minderjährige vor unerwünschter Beeinflussung.

  • Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr
  • Aufzeichnungspflicht für Rundfunkanbieter
  • Besondere Regeln für Social Media
  • Influencer müssen Sendezeiten einhalten

Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen die Werbevorschriften können erhebliche Folgen haben. Neben hohen Bußgeldern drohen strafrechtliche Sanktionen nach Paragraph 284 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

  • Bußgelder durch Regulierungsbehörden
  • Strafrechtliche Verfolgung nach Paragraph 284 StGB
  • Untersagungsverfügungen für Anbieter
  • Haftung auch für Werbepartner und Affiliates

Aktuelle Entwicklungen

Neuigkeiten zur Online Casino Werbung in Deutschland

Verstärkte Kontrollen durch die GGL

2026-09-30

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde intensiviert die Überwachung von Werbemaßnahmen und verhängt vermehrt Sanktionen gegen Verstöße.

Influencer-Marketing im Fokus

2026-04-30

Behörden prüfen verstärkt die Einhaltung von Werberichtlinien durch Influencer und Content Creator auf Social-Media-Plattformen.

Illegale Werbung weiterhin präsent

Trotz strenger Regulierung werben unlizenzierte Anbieter weiterhin im deutschen Markt und umgehen dabei gezielt gesetzliche Vorgaben.