Die Frage, ab wann Poker illegal ist, beschäftigt viele Spieler in Deutschland. Während professionelle Pokerturniere im Fernsehen laufen und staatliche Casinos das Spiel anbieten, herrscht bei privaten Runden und Online-Poker oft Unsicherheit. Die rechtliche Einordnung hängt von mehreren Faktoren ab, die im deutschen Strafgesetzbuch und im Glücksspielstaatsvertrag geregelt sind.
Grundsätzlich gilt: Poker kann unter bestimmten Umständen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels nach den Paragrafen 284 und 285 StGB erfüllen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe. Doch nicht jede Pokerrunde ist automatisch illegal. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Veranstaltung.
Poker als Glücksspiel im rechtlichen Sinne
Die deutsche Rechtsprechung ordnet Poker eindeutig als Glücksspiel ein. Als Glücksspiel gelten nach der gesetzlichen Definition jene Spiele, deren Ausgang allein oder zur Hauptsache vom Zufall abhängt. Obwohl Poker zweifellos Geschicklichkeitselemente enthält und professionelle Spieler langfristig erfolgreicher sind als Anfänger, betrachtet der Gesetzgeber sämtliche Pokervarianten wie Texas Hold'em oder Seven Card Stud als reines Glücksspiel.
Diese Einordnung ist für die Praxis von zentraler Bedeutung. Wenn ein Staatsanwalt oder Richter prüft, ob eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Glücksspiels vorliegt, wird er das Tatbestandsmerkmal Glücksspiel ohne große Diskussion bejahen. Die Rechtsprechung stellt dabei auf den Durchschnittsspieler ab, nicht auf den Pokerprofi. Für die Gewinnentscheidung überwiegen nach Ansicht der Gerichte die Zufallselemente gegenüber den Geschicklichkeitsaspekten.
Wann liegt ein Entgelt vor?
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist das Vorhandensein eines Entgelts. Als Entgelt gilt der Einsatz beim Spiel, also eine Leistung, die in der Hoffnung erbracht wird, im Gewinnfall eine gleiche oder höhere Leistung zu erhalten. Fließt der von den Spielern gezahlte Einsatz in den Gewinn ein oder dient er zumindest mittelbar der Refinanzierung der Gewinne, handelt es sich um einen relevanten Einsatz und damit um ein potenziell unzulässiges Glücksspiel.
Wird bei Pokerturnieren nicht direkt um Geld gespielt, sondern lediglich eine Teilnahmegebühr, ein Startgeld oder ein Unkostenbeitrag verlangt, kann die Situation anders zu bewerten sein. Dient diese Gebühr ausschließlich dazu, die Spieler an den Aufwendungen für die Organisation der Veranstaltung zu beteiligen, und werden keine weiteren Zahlungen während des Turniers geleistet, aus denen sich eine Gewinnchance ergeben könnte, liegt kein Entgelteinsatz im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags vor.
Die Erheblichkeit des Einsatzes
Nicht jeder Geldeinsatz führt automatisch zur Strafbarkeit. Das Gesetz verlangt einen nicht unerheblichen Einsatz. Bei sehr kleinen Beträgen, etwa bei Sit 'n' Gos in Kneipen mit einem Buy-in deutlich unter 10 Euro, wird es selten zu rechtlichen Problemen kommen. Es fehlt dann an der Erheblichkeit des Einsatzes. Die Grenze ist jedoch nicht exakt definiert und hängt vom Einzelfall ab.
Das Kriterium der Öffentlichkeit
Ein Pokerspiel ist nur dann strafbar, wenn es öffentlich stattfindet. Nach der Rechtsprechung ist eine Veranstaltung öffentlich, wenn sie einem nicht fest geschlossenen Personenkreis nach außen hin erkennbar zugänglich gemacht wird. Das klassische Beispiel ist Poker um echtes Geld in einer Kneipe oder einem Vereinslokal, das theoretisch jeder betreten kann. Solche Veranstaltungen sind ohne staatliche Genehmigung verboten.
Doch auch geschlossene Gesellschaften können unter bestimmten Umständen als öffentlich gelten. Nach Paragraf 285 Absatz 2 StGB gilt als öffentlich auch eine geschlossene Gesellschaft, in welcher ein Glücksspiel gewohnheitsmäßig veranstaltet wird. Wenn also regelmäßig dieselbe Gruppe in einem privaten Rahmen spielt, kann dies unter Umständen bereits die Öffentlichkeit begründen.
Private Pokerrunden unter Freunden
Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist Pokern mit Freunden um Geld oder Sachpreise in einem privaten Rahmen legal, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Eine gelegentliche Pokerrunde im privaten Wohnzimmer mit einem festen Freundeskreis fällt in der Regel nicht unter die Strafvorschriften. Entscheidend ist, dass die Runde nicht nach außen hin erkennbar zugänglich ist und nicht gewohnheitsmäßig im Sinne einer regelmäßigen, quasi-gewerblichen Veranstaltung stattfindet.
Wichtig ist auch, dass keine Person oder Institution systematisch von der Veranstaltung profitiert. Wenn etwa ein Gastgeber regelmäßig eine Gebühr erhebt, die über die tatsächlichen Kosten hinausgeht, oder wenn jemand als Veranstalter auftritt und Gewinne aus der Organisation zieht, kann dies die Grenze zur Illegalität überschreiten.
Sachpreisturniere als legale Alternative
Eine wichtige Ausnahme von der Strafbarkeit bilden sogenannte Sachpreisturniere. Bei dieser Form von Pokerturnieren zahlen die Teilnehmer einen Eintrittspreis, der Gewinner erhält jedoch einen Sachpreis als Gewinn, der nicht aus den Eintrittsgeldern finanziert werden darf. Bei dieser Variante fehlt es am Tatbestandsmerkmal des Einsatzes, und es liegt nach der Rechtsprechung kein Glücksspiel im Sinne des Strafgesetzes vor.
Die maximale Höhe der Eintrittsgelder bei Sachpreisturnieren ist allerdings umstritten. Als Faustregel gilt: Bei einem Eintrittsgeld von bis zu 15 Euro sind Veranstalter und Spieler meist auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass während des Turniers keine weiteren Zahlungen geleistet werden, aus denen sich eine Gewinnchance ergeben könnte, etwa durch Rebuy oder Add-on. Nur dann handelt es sich tatsächlich um eine reine Veranstaltungsgebühr und nicht um einen Entgelteinsatz.
Online-Poker: Rechtslage und Lizenzierung
Die rechtliche Situation beim Online-Poker ist besonders komplex. Grundsätzlich ist Online-Glücksspiel in Deutschland nicht generell verboten, aber Anbieter benötigen zwingend eine staatliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 können in Deutschland ansässige Unternehmen für bestimmte Arten von Online-Glücksspiel eine Lizenz beantragen, darunter auch Online-Poker.
Entscheidend ist: Eine Lizenz aus einem anderen EU-Land, beispielsweise aus Malta oder Zypern, ist in Deutschland nicht gültig. Online-Glücksspiel von einem Anbieter aus dem EU-Ausland ohne deutsche Erlaubnis ist illegal. Spieler sollten daher unbedingt prüfen, ob ein Anbieter über eine deutsche Lizenz verfügt. Dies lässt sich einfach über die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder recherchieren.
Strafbarkeit für Spieler beim Online-Poker
Während die Veranstalter illegaler Online-Pokerräume eindeutig strafbar sind, ist die Situation für Spieler differenzierter zu betrachten. Nach Paragraf 285 StGB kann auch die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel strafbar sein. Allerdings konzentrieren sich Staatsanwaltschaften in der Praxis meist auf die Veranstalter und weniger auf einzelne Spieler. Dennoch besteht ein rechtliches Risiko, und Spieler können bei Unstimmigkeiten nicht vor einem deutschen Gericht gegen illegale Anbieter klagen.
Poker in staatlichen Casinos und Spielbanken
Völlig legal ist das Pokern in staatlich regulierten Casinos und Spielbanken. Diese verfügen über eine Erlaubnis nach Paragraf 284 Absatz 1 StGB und dürfen Glücksspiele veranstalten. Wer zum Pokern in die Spielbank geht, handelt also vollkommen legal. Die staatlichen Casinos unterliegen strengen Auflagen zum Spielerschutz und zur Suchtprävention.
Auch große Pokerturniere im Fernsehen, wie etwa die Poker-Turniere von TV Total, sind legal. Der Trick: Das Spielen um das Ticket für die Live-Sendung ist kostenlos, es gibt keinen Buy-in. Damit fehlt das entscheidende Tatbestandsmerkmal des Entgelts, und es liegt kein strafbares Glücksspiel vor, auch wenn es dabei etwas zu gewinnen gibt.
Konsequenzen bei illegalem Poker
Wer gegen die Vorschriften zum Glücksspiel verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Landesdirektion Sachsen und andere Glücksspielbehörden erlassen bei illegalen Pokerturnieren Untersagungsverfügungen, geben das Verfahren wegen illegalen Glücksspiels an die Staatsanwaltschaft ab und informieren die Gewerbeämter. Nach den Paragrafen 284 und 285 StGB drohen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen.
Für Veranstalter sind die Strafen in der Regel deutlich höher als für Teilnehmer. Wer gewerbsmäßig illegales Glücksspiel veranstaltet, kann mit erheblichen Strafen rechnen. Auch zivilrechtliche Konsequenzen sind möglich: Spielschulden aus illegalem Glücksspiel sind nicht einklagbar, da die zugrunde liegenden Verträge gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
Aktuelle Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen
Zur Frage, wann Poker als illegales Glücksspiel einzuordnen ist, gibt es mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2014 grundlegende Fragen geklärt. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig hat sich mit Urteil vom 13. November 2014 ausführlich mit der Thematik befasst. Diese Urteile bestätigen die strenge Linie der deutschen Gerichte bei der Einordnung von Poker als Glücksspiel.
Die Rechtsprechung macht deutlich, dass private Anbieter aus Spielerschutz- und Suchtpräventionsgesichtspunkten keine Erlaubnis für die Durchführung von Pokerturnieren erhalten können. Das staatliche Monopol für Glücksspiel wird von den Gerichten grundsätzlich als verfassungsgemäß angesehen, auch wenn es immer wieder Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit gibt.
Praktische Tipps für legales Pokern
Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte einige grundlegende Regeln beachten. Private Pokerrunden sollten tatsächlich privat bleiben, also nur mit einem festen, geschlossenen Freundeskreis stattfinden. Die Runden sollten nicht regelmäßig und gewohnheitsmäßig organisiert werden, und es sollte keine Person systematisch von der Veranstaltung profitieren. Die Einsätze sollten moderat bleiben, um die Erheblichkeitsschwelle nicht zu überschreiten.
Wer größere Turniere organisieren möchte, sollte das Format der Sachpreisturniere wählen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sachpreise nicht aus den Eintrittsgeldern finanziert werden und die Eintrittsgelder selbst moderat bleiben. Beim Online-Poker sollte ausschließlich bei Anbietern mit deutscher Lizenz gespielt werden, die auf der Whitelist der Glücksspielbehörde stehen.
Fazit
Die Frage, ab wann Poker illegal ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die konkreten Umstände: die Höhe des Einsatzes, die Öffentlichkeit der Veranstaltung, die Regelmäßigkeit und das Vorhandensein einer staatlichen Genehmigung. Während staatliche Casinos und Sachpreisturniere eindeutig legal sind und gelegentliche private Runden mit Freunden in der Regel unbedenklich bleiben, bewegen sich gewerbliche Veranstaltungen ohne Lizenz und Online-Poker bei nicht lizenzierten Anbietern klar im illegalen Bereich.
Wer Poker spielen möchte, sollte sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und im Zweifelsfall auf legale Angebote zurückgreifen. Die Strafen für illegales Glücksspiel sind nicht zu unterschätzen, und auch zivilrechtlich können sich Probleme ergeben. Mit dem nötigen Wissen und etwas Vorsicht lässt sich Poker jedoch durchaus legal genießen.
Frequently Asked Questions
Ist eine private Pokerrunde mit Freunden zu Hause illegal?
Nein, eine gelegentliche private Pokerrunde im eigenen Wohnzimmer mit einem festen Freundeskreis ist in der Regel legal, solange die Einsätze moderat bleiben und niemand systematisch von der Veranstaltung profitiert. Die Runde darf nicht öffentlich zugänglich oder gewohnheitsmäßig sein.
Brauche ich eine Lizenz, um ein Pokerturnier zu veranstalten?
Für öffentliche Pokerturniere mit Geldeinsätzen benötigen Sie eine staatliche Genehmigung, die Privatpersonen jedoch nicht erteilt wird. Legal sind nur Sachpreisturniere mit moderaten Eintrittsgeldern bis etwa 15 Euro, bei denen die Sachpreise nicht aus den Eintrittsgeldern finanziert werden.
Kann ich beim Online-Poker bei ausländischen Anbietern bestraft werden?
Ja, Online-Poker bei Anbietern ohne deutsche Lizenz ist illegal. Nach Paragraf 285 StGB kann auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar sein. Spielen Sie nur bei Anbietern, die auf der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen.
Was sind Sachpreisturniere und warum sind sie legal?
Bei Sachpreisturnieren zahlen Teilnehmer einen Eintrittspreis, erhalten aber Sachpreise statt Geldgewinne. Die Sachpreise dürfen nicht aus den Eintrittsgeldern finanziert werden. Da es am Tatbestandsmerkmal des Einsatzes fehlt, liegt kein strafbares Glücksspiel vor.
Welche Strafen drohen bei illegalem Poker?
Nach den Paragrafen 284 und 285 StGB drohen bei illegalem Glücksspiel Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen. Veranstalter werden in der Regel härter bestraft als Teilnehmer. Zusätzlich können Untersagungsverfügungen und gewerberechtliche Konsequenzen folgen.
Ist Poker in staatlichen Casinos immer legal?
Ja, Poker in staatlich regulierten Casinos und Spielbanken ist vollkommen legal. Diese Einrichtungen verfügen über die erforderlichen Genehmigungen nach Paragraf 284 Absatz 1 StGB und unterliegen strengen Auflagen zum Spielerschutz.
Ab welcher Einsatzhöhe wird Poker illegal?
Es gibt keine feste Grenze, aber das Gesetz verlangt einen nicht unerheblichen Einsatz für die Strafbarkeit. Bei Buy-ins deutlich unter 10 Euro in privaten Runden wird es selten Probleme geben. Bei Sachpreisturnieren gelten Eintrittsgelder bis 15 Euro als unbedenklich.
Gilt eine EU-Lizenz für Online-Poker auch in Deutschland?
Nein, eine Glücksspiellizenz aus einem anderen EU-Land wie Malta oder Zypern ist in Deutschland nicht gültig. Online-Glücksspielanbieter benötigen zwingend eine deutsche Lizenz, um legal in Deutschland operieren zu dürfen.